Ghostwriter muss Kohl-Tonbänder herausgeben

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Rahmen eines Berufungsverfahrens zu entscheiden, ob ein Journalist die Entscheidungsbefugnis über den Inhalt von Tonbandaufzeichnungen und deren Verwendung nach Beendigung des Ghostwriter-Vertragsverhältnisses behält oder ob diese Rechte allein beim Interviewten liegen.