Markenverletzung durch Herkunftsangabe?

Stellt die Bewerbung eines Produktes mit einer falschen geografischen Herkunftsangabe eine Markenverletzung dar? Dies hat der Bundesgerichtshof nun entschieden.

Werbung mit “sofort lieferbar” im Onlinehandel?

Das Landgericht Aschaffenburg hatte auf Betreiben der Wettbewerbszentrale zu entscheiden, ob ein Online-Händler seine Waren mit dem Zusatz “sofort lieferbar” bewerben darf, wenn die so beworbenen Produkte nicht zum Versand am nächsten Werktag bereitgehalten werden.