Markenhersteller darf Vertrieb über Amazon verbieten!

Ist es einem Markenhersteller gestattet seinen Händlern mit Vertriebsvertrag zu verbieten, die Markenware auf Internetverkaufsplattformen wie Amazon zu verkaufen und über Preisvergleichsportale zu bewerben? Dies hatte jüngst das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. zu entscheiden.