Internet Pranger von lebensmittelrechtlichen Verstößen unzulässig!

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im Rahmen einer Entscheidung des Einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig die Veröffentlichung von lebensmittelrechtlichen Verstößen im Internet untersagt, da die änderung des Lebensmittelgesetztes (LFGB) gegen Unions- und Verfassungsrecht verstoßen könnte.