Verwendung fremder Marke in Beschreibung einer Internet-Auktion

Eine gewerbliche Betätigung liegt in jeder selbstständigen, wirtschaftlichen Zwecken dienenden Tätigkeit, die nicht ein rein privates, amtliches oder geschäftsinternes Verhalten darstellt. Auktion stellt eine Markenverletzung dar, wenn aus der Gestaltung des Angebots im übrigen nicht zu entnehmen ist, dass die Markenverwendung nicht als Hinweis auf die Herkunft der angebotenen Ware dienen soll.

Widerrufsbelehrung auf der “Mich”-Seite bei eBay nicht ausreichend

Die Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht unter “mich” genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen, da der Käufer nicht auf die Idee kommt, diese Information unter der Rubrik “Angaben zum Verkäufer” / “mich” abzurufen. Dass hierfür nur ein Klick erforderlich wäre, spielt keine Rolle, da der Käufer bereits diesen nicht tätigt.