Bezeichnung “Hühnerstall” für Hotel keine Schmähkritik

Es gibt mal wieder Lustiges zu lesen aus Stuttgart. Der 4. Zivilsenat beim Oberlandesgericht ist in seinem Urteil vom 11.09.2013 (4 U 88/13) zu der Einschätzung gelangt, dass die Bezeichnung “Hühnerstall” für einen Hotelbetrieb gerechtfertigt sein kann und in dem entschiedenen Fall auch in Ordnung war.