Keine Haftung des Hotelbetreibers für WLAN

Die Haftung eines Hotelbetreibers wegen urheberrechtsverletzender Tauschbörsennutzung infolge des Betriebs eines Hotel-WLANs ist nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Hamburg ausgeschlossen.
Die Haftung eines Hotelbetreibers wegen urheberrechtsverletzender Tauschbörsennutzung infolge des Betriebs eines Hotel-WLANs ist nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Hamburg ausgeschlossen.