Markenverletzung durch Ostalgie?

Obwohl die Symbole ehemaliger Ostblockstaaten «CCCP» und «DDR» mittlerweile als Marken für Bekleidungsstücke geschützt sind, dürfen Dritte sie auf Kleidungsstücken anbringen, wenn Verbraucher den angebrachten Symbolen nur dekorativen Charakter beimessen und daraus nicht auf den Hersteller der Kleidung schließen. Dann handelt es sich bei der Verwendung nicht um eine Markenverletzung.