Preisangabe bei Präsentation im Schaufenster notwendig?

Um dem Verbraucher optimale Preisvergleichsmöglichkeiten zu bieten, sind nach der Preisangabenverordnung (PAngV) die entsprechenden Preise anzugeben, wenn Waren zum Verkauf angeboten werden. Doch wie ist es bei Waren, die in einem Schaufenster lediglich präsentiert werden? Müssen diese mit einem Preisschild gekennzeichnet sein? Der Bundesgerichtshof nahm hierzu Stellung.
Impressum muss gut lesbar sein

Ein Verstoß gegen die Impressumspflicht kann wettbewerbsrechtliche Abmahnungen nach sich ziehen. So auch in einem Fall, den das Landgericht Dortmund zu entscheiden hatte. Konkret ging es um die Lesbarkeit des Impressum in einer Prospektwerbung.