Teilen von Fotos auf Twitter ist keine Generaleinwilligung

Fotos können insbesondere durch soziale Netzwerke schnell und unkompliziert verbreitet werden. Sie sind aber urheberrechtlich geschützt. Durch das Teilen eines Fotos bei Twitter verzichtet ein Fotograf nicht automatisch auf seine Ansprüche. Dies hat das Landgericht München bestätigt.

Hochladen fremder Fotos in eigene Cloud – Urheberrechtsverletzung?

Cloud Computing bietet dem Nutzer zahlreiche Möglichkeiten. Insbesondere wird dem Nutzer ermöglicht, Dienstleistungen und gespeicherte Daten von überall abzurufen. Es ergeben sich in Bezug auf diese Technologie aber auch immer wieder rechtliche Fragestellungen. Wie ist es z.B., wenn man fremde Fotos auf die eigene Internet-Cloud hochlädt? Wird dadurch Urheberrecht verletzt? Das Landgericht Heidelberg befasste sich […]

Schadensersatzhaftung des Sharehosters

Kann der Sharehoster, der im wesentlichen Speicherplatz bereitstellt, bei der Verletzung von Urheberrechten durch Nutzer seines Dienstes auf Schadensersatz haften? Das Landgericht München hat sich hierzu geäußert.