Zutatenverzeichnis allein heilt nicht

Muss ein mit “Felix’ Himbeer-Vanille Abenteuer” bezeichneter Tee tatsächlich Bestandteile oder Aromen von Himbeere oder Vanille enthalten? Oder ist eine Irreführung ausgeschlossen, wenn aus dem Zutatenverzeichnis hervorgeht, dass keine solchen Zutaten gegeben sind? Diese Frage hatte nun, nachdem vom OLG Düsseldorf zunächst keine Irreführung gesehen hatte, der BGH dem EuGH vorgelegt.

Muss eine Himbeere eine Himbeere sein?

Reicht bei einem Früchtetee, der als “HIMBEER-VANILLE ABENTEUER mit natürlichen Aromen” etikettiert und beworben wird, tatsächlich aber ohne Himbeer- oder Vanille-Bestandteile ist, ein Hinweis auf die Verwendung von Imitaten im Zutatenverzeichnis aus? Zur Irreführung durch bildliche Darstellungen auf der Verpackung von Lebensmitteln.