YSL Geschmacksmuster haben Eigenart!

Die Gesellschaft H&M Hennes & Mauritz (H&M) wehrte sich gegen die Eintragung zweier Handtaschen Designs der Modefirma Yves Saint Laurent (YSL) als Gemeinschaftsgeschmacksmuster. H&M war der Meinung, dass die Designs keine Eigenart aufweisen, also bereits vor dem Antrag auf Eintragung des Geschmacksmusters beim HABM der Öffentlichkeit bekannt waren. Der Europäische Gerichtshof war da anderer Auffassung.