Kohl verteidigt sein Persönlichkeitsrecht!

Der beklagte Verlag Random House ist mit dem Autor in zweiter Instanz gescheitert, die Veröffentlichung von Zitaten des früheren Bundeskanzlers Dr. Helmut Kohl in dem Buch “Vermächtnis – die Kohl-Protokolle” zu retten. Das Oberlandesgericht Köln wies die Berufung des Beklagten vollumfänglich zurück.
Ghostwriter muss Kohl-Tonbänder herausgeben

Das Oberlandesgericht Köln hatte im Rahmen eines Berufungsverfahrens zu entscheiden, ob ein Journalist die Entscheidungsbefugnis über den Inhalt von Tonbandaufzeichnungen und deren Verwendung nach Beendigung des Ghostwriter-Vertragsverhältnisses behält oder ob diese Rechte allein beim Interviewten liegen.