Der BGH zieht die rote Linie zwischen Beauty Claim und Health Claim – „Schöne Haut ≠ Freifahrtschein“

Werbung mit Beauty Claims darf aus Verbrauchersicht auch im Gesamtkontext keine unerlaubten gesundheitsbezogenen Angaben enthalten.
Unzulässige Werbeaussage bei Nahrungsergänzungsmitteln

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist bei Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher streng reglementiert. Dies beweist auch der Fall von “Repair-Kapseln”, der nun vom Bundesgerichtshof geprüft werden musste. Hier wurden Nahrungsergänzungsmittel in unzulässiger Weise beworben.
Das Bauchfett schmilzt wie Butter in der Sonne?

Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist anfällig, weil der Gesetzgeber hier zum Schutz der Verbraucher besonders strenge Regeln aufgestellt hat. Hiernach darf mit der Wirkung eines Präparats nur geworben werden, wenn diese bereits vor der Veröffentlichung der entsprechenden Werbeaussagen wissenschaftlich belastbar nachgewiesen war. Dies gilt umso mehr, wenn mit einer besonders effektiven Wirkung eines Schlankheitsmittels geworben […]