Hartnäckige Persönlichkeitsverletzung?

Nachdem das Landgericht Köln in erster Instanz der Klage der bekannten Schlagersängerin Helene Fischer auf Schadensersatz stattgegeben hatte, entschied das Oberlandesgericht Köln in der Berufungsinstanz, dass durch die Bildveröffentlichungen zwar eine Persönlichkeitverletzung vorliege, diese aber nicht als hartnäckig anzusehen sei und deshalb kein Anspruch auf Geldentschädigung bestehe.