Haftung für wettbewerbswidrige E-Mail-Werbung bei Outsourcing

Nach Ansicht des OLG Köln (Urteil vom 08.10.2010 – 6 U 69/10) haftet ein Unternehmen u.U. auch für die von einem verbundenen Unternehmen selbstständig veranlassten wettbewerbswidrigen Werbemaßnahmen, die in seinem wettbewerblichen Interesse vorgenommen werden.

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