Lieferportal haftet für Drittanbieter

Ein in Berlin ansässiges Lieferportal haftet für fehlerhafte Angaben und Kennzeichnungen der Partnerrestaurants im Rahmen seiner Internetplattform.
Haftung des Domain-Registrars für Subdomains

Ein Domain-Registrar steht nicht in Beziehung zu den Betreibern der Third-Level-Domain. Haftet er dennoch als Störer für Inhalte, welche auf der Third-Level-Domain eingestellt werden? Das Kammergericht Berlin hatte hierüber zu entscheiden.