Persönliche Haftung von GbR-Gesellschafter bei Abmahnung?

Das OLG Frankfurt a.M. hatte zu entscheiden, inwieweit die Gesellschafter einer GbR für Wettbewerbsverstöße auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Schadensersatz haften, wenn sie selbst nicht Täter oder Teilnehmer des Verstoßes sind.