Filesharing: Eltern haften nicht für Kinder!

Der Anschlussinhaber haftet weder als Täter noch als Störer für das illegale Filesharing eines Minderjährigen, wenn er diesen im Vorfeld belehrt hat.
Sekundäre Darlegungslast des Anschlussinhabers

Den wegen illegalem Filesharing abgemahnten Anschlussinhaber trifft eine sekundäre Darlegungslast im Verfahren. Doch wie weitgehend ist diese sekundäre Darlegungslast? Das Wichtigste zum Urteil “Tauschbörse III” fassen wir im Folgenden zusammen.
Anschlussinhaber muss Zugriff Dritter beweisen!

Wie hoch sind die Anforderungen an die Beweiserbringung hinsichtlich der Ermittlungen bei illegalem Filesharing? Ist für eine Haftung des Anschlussinhabers entscheidend, ob er an dem Werk Interesse hat? Welche Höhe ist beim Schadensersatz angemessen? Die Entscheidungsgründe zu dem mit diesen Themen befassenden BGH Urteilen “Tauschbörse I, II und III” wurden diese Woche veröffentlicht. Das Wichtigste […]