Gutschein per E-Mail – unzulässige Werbung?

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat entschieden, dass ein Gutscheinversand per E-Mail eine unzumutbare Belästigung im Sinne des Wettbewerbsrechts darstellt, wenn keine Einwilligung des Empfängers vorliegt und im Rahmen einer Kundenbeziehung nicht „eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen“ beworben werden, sondern die gesamte Produktpalette.

Parfümeriegutscheine als Zugabe zu Dentalprodukten?

Das Heilmittelwerbegesetz gibt Voraussetzungen vor, unter denen Werbung u.a. für Arzneimittel und Medizinprodukte zulässig ist. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hatte die Voraussetzungen in einem Fall zu prüfen, bei dem gegenüber Zahnärzten für Dentalprodukte geworben wurde – und zwar mit dem Erhalt von Parfümeriegutscheinen. Ist solch eine Werbung rechtmäßig?

Sternchenhinweis unlauter?

In der Werbung mit Preisnachlässen, Sonderaktionen und  Gutscheinen können Sternchenhinweise auf die zumeist das Angebot beschränkenden Bedingungen verweisen. Das Landgericht Freiburg hatte über die Wettbewerbswidrigkeit einer Werbung zu entscheiden, bei der  ein Sternchenhinweis zwar erfolgt war, der Verbraucher die dazugehörige Fußnote aber erst suchen musste.

Erlebnisgutschein ohne Angabe des Veranstalters?

Ist ein Anbieter eines Online-Angebots von Gutscheinen für einen Ballonflug verpflichtet den Käufer über die Identität des Veranstalters aufzuklären? Die Frage nach den Informationspflichten eines Onlineshops für derartige Angebote wurde jetzt vom Bundesgerichtshof entschieden.