GAME OF DÖNER scheitert am Ruf von GAME OF THRONES

Was als kreative Anspielung gedacht war, wurde zum Streitfall vor dem EUIPO: Der Schutzumfang bekannter Marken kann weit reichen – auch über Branchen- und Produktgrenzen hinweg.
Was als kreative Anspielung gedacht war, wurde zum Streitfall vor dem EUIPO: Der Schutzumfang bekannter Marken kann weit reichen – auch über Branchen- und Produktgrenzen hinweg.