Neue Preisangabenverordnung – PAngV 2022

Am 28.05.2022 tritt die neue Preisangabenverordnung (PAngV) in Kraft. Die Neufassung enthält wichtige Regelungen zur Grundpreisangabe und zu Preisnachlässen, die u.a. im Online-Handel zwingend zu beachten sind.

Grundpreis in “unmittelbarer Nähe” nicht erforderlich?

Eine derzeit umstrittene Frage ist, ob der Grundpreis stets in “unmittelbarer Nähe” zum Gesamtpreis angegeben werden muss. Dies fordert die Preisangabenverordnung (PAngV). Einige Gerichte, zuletzt das OLG Hamburg, haben dieses “Näheerfordernis” jedoch verneint.

Grundpreis bei Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform

Muss der Grundpreis bei Nahrungsergänzungsmitteln, die in Kapselform vertrieben werden, angegeben werden? Diese für viele Händler wichtige Frage ist aktuell in der Rechtsprechung umstritten. Das Landgericht Düsseldorf hat sich nun dieser Frage angenommen.

Amazon “Ausreißer” wettbewerbswidrig?

Der Online-Händler Amazon sah sich Unterlassungsansprüchen ausgesetzt, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen und sich nicht an die Preisangabenverordnung zu halten.

Wettbewerbsrecht gilt auch für Amazon

Im Internet darf Kleidung nicht ohne Textilkennzeichnung und Haushaltsprodukte nicht ohne Grundpreisangaben angeboten werden – dies gilt auch für den Online-Händler Amazon. Amazon wurde daher vom Landgericht Köln zur Unterlassung verurteilt.

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