Schadensersatz bei GPL-Verstoß

Das Anbieten von Open Source Software unter Verstoß gegen die Lizenzpflichten der GPL stellt eine Urheberrechtsverletzung dar. Nach Auffassung des LG Bochum stehen dem Rechteinhaber in diesem Fall sowohl Auskunfts- als auch Schadensersatzansprüche nach Lizenzanalogie zu.
Markenrecht durch GPL Softwarelizenz?

Im Internet werden sehr viele Softwareprodukte zum kostenlosen Download angeboten. Viele Internetnutzer verwenden die unentgeltlichen Produkte und entwickeln eigene Software, welche auf diesen Open Source Programmen beruhen.Das OLG Düsseldorf hatte nun die Frage zu klären, ob der Vertrieb des Programms im Rahmen einer General Public License (GPL), einem Regelwerk, das es den Nutzern erlaubt, die […]