Glückspiel im Möbelhaus?

Darf ein Möbelhaus seinen Kunden die Rückzahlung eines bezahlten Kaufpreises versprechen, wenn es an einem bestimmten Tag regnet? Diese Frage hatte das Bundesverwaltungsgericht auf Vorlage des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu entscheiden, welches der Auffassung war, dass es sich bei der geplanten Werbeaktion um ein erlaubnispflichtiges Glücksspiel handelt.