Annahme fremder Rabatt-Coupons erlaubt

Einzelhändler dürfen Rabatt-Coupons von Konkurrenten annehmen. Auch eine entsprechende Werbung ist nicht wettbewerbswidrig. Die Drogeriekette Müller obsiegt vor dem BGH.

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Eine Behinderung der freien Entfaltungsmöglichkeiten von Mitbewerbern ist wettbewerbswidrig. Diese Behinderung muss allerdings gezielt sein, was eine Abwägung nach Anlass, Zweck, Inhalt und Wirkung der Werbemaßnahme erfordert. Eine lediglich wettbewerbstypische Behinderung ist nicht unlauter, sondern als Folge eines freien Wettbewerbs hinzunehmen.