Bier darf nicht bekömmlich sein

Eine Brauerei darf nicht mit dem Begriff “bekömmlich”  für ihre alkoholhaltigen Biersorten werben.  Auch das OLG Stuttgart sah in der Werbeaussage eine gesundheitsbezogene Angabe und hat die Entscheidung des LG Ravensburg bestätigt.

Bier ist nicht bekömmlich!

Darf eine Brauerei ihre Biere als “bekömmlich” bezeichnen oder steckt in dieser Werbeaussage eine gesundheitsbezogene Angabe, welche den Verkehr über einen positiven Gesundheitsbezug des alkoholischen Getränkes täuscht? Diese Rechtsfrage hatte das Landgericht Ravensburg zu entscheiden.

Bier doch nicht “vitali-sierend”

“Vitalisierend” – mit diesem Wortspiel hatte der Boxer Vitali Klitschko ein alkoholfreies Bier beworben. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden , dass diese Werbeaussage der Brauerei so nicht zulässig war.

Bier kann “vitalisierend” sein

Das Landgericht Arnsberg hatte sich jüngst mit der Frage zu befassen, ob der Werbebegriff “vitalisierend” für ein Bier eine nach der Health-Claims-Verordnung (HCVO) unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Die Frage wurde nicht zuletzt wegen der Klitschko-Brüder verneint (Urteil vom 19.12.2013, Az. 8 O 99/13).