Werbung mit Detox für Lebensmittel unzulässig!

Bei der Werbung mit Detox kann es sich um eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe im Sinn der Health-Claims-Verordnung handeln. Das hat schon der BGH entschieden. Das Landgericht Koblenz erteilte nun auch einem “Detox”-Saft eine saftige Abfuhr.

Dextro Energy unterliegt vor EuGH

Dextro Energy ist bekannt für seine Traubenzuckertäfelchen, die einzeln verpackt in einem Würfel vertrieben werden. Das deutsche Unternehmen wollte seine Produkte mit verschiedenen gesundheitsbezogenen Angaben bewerben – scheiterte aber vor dem Europäischen Gerichtshof.

Das Bauchfett schmilzt wie Butter in der Sonne?

Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist anfällig, weil der Gesetzgeber hier zum Schutz der Verbraucher besonders strenge Regeln aufgestellt hat. Hiernach darf mit der Wirkung eines Präparats nur geworben werden, wenn diese bereits vor der Veröffentlichung der entsprechenden Werbeaussagen wissenschaftlich belastbar nachgewiesen war. Dies gilt umso mehr, wenn mit einer besonders effektiven Wirkung eines Schlankheitsmittels geworben […]