Wettbewerbswidrige Werbung – Gingko-Extrakt

Die Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist bei Lebensmitteln zum Schutz der Verbraucher streng reglementiert. Hiernach darf mit der Wirkung eines Präparats nur geworben werden, wenn diese bereits vor der Veröffentlichung der entsprechenden Werbeaussagen wissenschaftlich nachgewiesen war. Das Oberlandesgericht Köln bestätigte das in einem weiteren Fall.

Bier doch nicht “vitali-sierend”

“Vitalisierend” – mit diesem Wortspiel hatte der Boxer Vitali Klitschko ein alkoholfreies Bier beworben. Nun hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden , dass diese Werbeaussage der Brauerei so nicht zulässig war.