Urheberschutz von Spielideen und Konzepten

Spielideen und Konzepte können, zwar nicht als solche oder in ihrer abstrakten Methode, aber sofern sie in einem bestimmten Werk ihre konkrete Ausformung erfahren, einem Urheberrechtsschutz zugänglich sein. Unter welchen Voraussetzungen dies im Einzelnen der Fall ist, hatte das Oberlandesgericht Köln aufgrund einer Zurückverweisung des Bundesgerichtshofs zu entscheiden.