“Gratis-Glas” – Werbeaktion eines Optikers

Attraktive Werbeaktionen locken eine Vielzahl von Kunden an. Oft besteht dabei nur ein schmaler Grat zwischen zulässiger Werbemaßnahme und Wettbewerbswidrigkeit. Die Werbung eines Augenoptikers mit “1 Glas geschenkt!” bzw. “Gratis-Glas” hat nun das Oberlandesgericht Hamm beschäftigt.