“Culatello di Parma” vs. Ursprungsbezeichnung “Prosciutto di Parma”

Denkt der durchschnittliche deutsche Verbraucher bei der Bezeichnung eines Rohschinkens mit “Culatello di Parma” automatisch an die geschützte Ursprungsbezeichnung “Prosciutto di Parma”? Ja, sagt der Bundesgerichtshof.
Zusatz “Germany” irreführend bei Waren aus China

Das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob es sich bei Produkten, die mit dem Zusatzbegriff “Germany” versehen sind um eine wettbewerbswidrige Irreführung handelt, wenn die Produkte tatsächlich im Ausland hergestellt werden.
Muss “Schwarzwälder Schinken” im Schwarzwald geschnitten werden?

Das Bundespatentgericht hatte vorliegend zu entscheiden, ob Hersteller Ihre Wurstwaren „Schwarzwälder Schinken“ nennen dürfen, wenn Sie den Schinken zwar im Schwarzwald produzieren, dieser aber an einem anderen geographischen Ort geschnitten und verpackt wird.
“SPEICHERSTADT” als Marke eintragungsfähig?

Das Bundespatentgericht hatte die Frage zu entscheiden, ob der Hamburger Stadtteil „SPEICHERSTADT“ für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen unterschiedlicher Klassen als Marke eingetragen werden kann oder ob der „SPEICHERSTADT“ die nötige Unterscheidungskraft fehle.