GEMA vs. YouTube

Auf Videoplattformen wie YouTube können Nutzer Videos hochladen und veröffentlichen. Wie ist es aber, wenn Nutzer Videos mit rechtswidrigem Inhalt, z.B. unter Verletzung von Urheberrechten, hochladen? Hier stellt sich die Frage, ob YouTube dafür haftet. Das Oberlandesgericht in München hat hierzu eine Entscheidung getroffen.

Muss YouTube Rechtsverletzungen beseitigen?

Muss das Videoportal YouTube Urheberrechtsverletzungen auf seinem Internetportal nach Kenntnis beseitigen und geeignete Maßnahmen ergreifen, dass es nicht zu weiteren gleichwertigen Verletzungen kommt?

Verjährung bei Filesharing erst nach 10 Jahren?

Die Verjährung von Ansprüchen aus Urheberrechtsverletzung durch Filesharing wird im Rahmen von Filesharing-Klagen immer wieder thematisiert, da die geltend gemachten Ansprüche in vielen Fällen bereits verjährt sind. Abmahnkanzleien versuchen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren  immer wieder mit dem Argument auf zehn Jahre zu erweitern, dass es sich bei den Schadensersatzansprüchen der Urheber um Ansprüche […]

Erhöhung der GEMA und GVL Gebühren?

Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob es der Billigkeit entspricht, dass Tanz- und Ballettschulen einen 30%-igen Zuschlag auf die regelmäßigen GEMA-Tarife an die GVL bezahlen müssen. Diese hatte das Oberlandesgericht München im Rahmen mehrerer Verfahren in  Gesamtverträgen über die Vergütung für die Nutzung von Musik in Tanzkursen und im Ballettunterricht festgesetzt.

Verlegeranteil der VG Wort unzulässig

Die Verwertungsgesellschaft (VG) Wort enthält in ihren Verteilungsplänen Regelungen, nach denen auch Verlage an der Ausschüttung der Vergütungsanteile zu beteiligen sind. Die Tantiemen werden danach von der VG Wort anteilig aufgrund allgemeiner Sätze sowohl an die Urheber als auch an die Verleger ausbezahlt. Streitig war nun, ob die Verleger überhaupt auszahlungsberechtigt sein können, wenn sie […]

GEMA Pro-Verfahren

Die GEMA nimmt im Bereich der musikalischen Aufführungsrechte und mechanischen Vervielfältigungsrechte die urheberrechtlichen Befugnisse ihrer Mitglieder wahr. Die durch die Auswertung der Urheberrechte erzielten Einnahmen werden an die Mitglieder ausgeschüttet. Ob die Ausschüttungsgrundlage einseitig durch die GEMA geändert werden kann, hatte der BGH in dieser Grundsatzentscheidung von 2005 zu entscheiden.

Vergütungspflicht der Musik bei türkischer Hochzeit

Die öffentliche Wiedergabe geschützter Musikwerke ist bekanntlich vergütungspflichtig. In dem vom Amtsgericht Bochum zu entscheidenden Fall hat der Rechteinhaber (wohl die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA) gegen den Veranstalter einer großen Hochzeit mit 600 Gästen Schadensersatzansprüche geltend gemacht, weil während der Feier geschützte Musik von einer Liveband gespielt wurde. Die Klage […]