Reinigungsprodukte und Kennzeichnungspflicht

Werden Produkte beworben, müssen die entsprechenden rechtlichen Bedingungen eingehalten werden, um eine Irreführung und damit einen Wettbewerbsverstoß zu vermeiden – so auch bei Reinigungsprodukten. Hier ist insbesondere die CLP-Verordnung (Classification, labelling and Packaging) zu beachten.