Fundstellen-Angabe von Testergebnissen bei Produktfotos

Eine Fundstellen-Angabe ist bei der Werbung mit Testergebnissen Pflicht. Doch besteht diese Pflicht für Werbende auch bei der Abbildung von Produktverpackungen, auf denen ein Testergebnis abgebildet ist? Das Oberlandesgericht Köln meint ja.

Werbung mit Testergebnis – Informationspflichten!

Werbungen mit Testergebnissen sind im Handel sehr beliebt. Bei der Werbung mit Testergebnissen müssen allerdings strenge formale Anforderungen eingehalten werden, um eine wettbewerbswidrige Irreführung zu vermeiden. So ist es z.B. notwendig eine Fundstelle des Tests anzugeben.