Teilen von Fotos auf Twitter ist keine Generaleinwilligung

Fotos können insbesondere durch soziale Netzwerke schnell und unkompliziert verbreitet werden. Sie sind aber urheberrechtlich geschützt. Durch das Teilen eines Fotos bei Twitter verzichtet ein Fotograf nicht automatisch auf seine Ansprüche. Dies hat das Landgericht München bestätigt.
Amazon Händler haften für fremde Fotos

Amazon Händler können Artikel nur dann neu anlegen, wenn sie nicht bereits bei der Plattform gelistet sind. Ist ein Artikel bereits gelistet, wird das Produktangebot über den Bestand erstellt. Die ungeprüfte Übernahme des bestehenden Angebots kann aber zu einer Haftung für etwaige Urheberrechtsverletzungen führen. Amazon Händler haften für fremde Fotos, wie das Landgericht Köln bestätigte.
Sind Drohnenfotos durch Panoramafreiheit gedeckt?

Wann sind Bilder von der Panoramafreiheit gedeckt? Bei der Frage ob die Panoramafreiheit auch für Drohnenfotos gilt, stellte sich das Landgericht Frankfurt am Main gegen die Auffassung des Bundesgerichtshofs.
Auf fett getrimmt – Entstellung eines Promifotos?

Dürfen Bilder eines Fotografen mittels Bildbearbeitung verändert und dann als Parodie des aufgenommenen im Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden oder handelt es sich dabei um eine Urheberrechtsverletzung? Unter welchen Voraussetzungen es sich bei solchen Bildbearbeitungen um eine erlaubte freie Benutzung der urheberrechtlichen Werke handelt oder die Nutzung wegen der Entstellung des Werkes zu […]
Urheberschutz für gemeinfreie Gemälde?

Genießen von Fotografen aufgenommene Fotos von gemeinfreien Gemälden Urheberschutz oder dürfen diese frei genutzt werden? Diese Frage hatte kürzlich das Landgericht Berlin zu entscheiden.
Nachvergütung eines Journalisten?

Kann ein freier Foto-Journalist von seinem Verlag, mit dem er eine vertragliche Abrede getroffen hat, seine Bilder für EUR 10,00 pro Fotobeitrag in Tageszeitungen veröffentlichen zu lassen, einen urheberrechtlichen Nachvergütungsanspruch wegen unangemessen niedrigem Honorar geltend machen?
Amtshaftung des Landes für Urheberrechtsverletzung eines Lehrers?

Wenn ein Lehrer einer staatlichen Schule Werbung für die Angebote der Bildungseinrichtung im Internet macht und dabei durch die nicht genehmigte Nutzung eines Lichtbildes eine Verletzung des Urheberrechts eines Fotografen begeht, stellt sich die Frage, ob das den Lehrer beschäftigende Land für die Urheberrechtsverletzung haftet. Dies hatte jüngst das OLG Celle zu entscheiden.
Verwendung von Fotos Dritter kann teuer werden!

Ist man bei der Verwendung von Fotos, die ein Dritter angefertigt hat, verpflichtet die Rechtslage hinsichtlich der Nutzungsrechte zu überprüfen, auch wenn derjenige, der einem die Fotos übergibt versichert, die Nutzungs- und Übertragungsrechte zu haben? Darüber hatte das Landgericht Düsseldorf zu entscheiden.
Privatkopie von unveröffentlichten Fotos erlaubt

Die urheberrechtlich zulässige Vervielfältigung geschützter Werke zum privaten Gebrauch gilt auch für nicht veröffentlichte Werke. Dementsprechend können nicht veröffentlichte Porträtfotos zu privaten Zwecken eingescannt und gespeichert werden.
Urheberschutz für wiederkehrendes Bildmotiv?

Das Landgericht Köln hatte zu entscheiden, ob ein Fotograf für Bilder mit dem wiederkehrenden Motiv einer roten Couch in verschiedenen Umgebungen aus urheberrechtlichen Gesichtspunkten Motivschutz verlangen, und damit Dritte von jeglicher Nachahmung seiner Grundidee ausschließen kann.