Gekaufte Facebook Fans irreführend?

Darf sich ein Unternehmer Fans, “Follower” und/ oder “Likes” seiner Profile in sozialen Netzwerken kaufen oder handelt es sich dabei um eine Irreführung des Verkehrs und damit um eine wettbewerbswidrige Werbung? Diese Frage hatte das Landgericht Stuttgart im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden.