Keine Macht der Drohne

Der Überflug einer ferngesteuerten Drohne über ein fremdes Grundstück unter Fertigung von Bildern in Echtzeitübertragung verletzt das Persönlichkeitsrecht des Grundstücksbesitzers. So entschied das Amtsgericht Potsdam in einem Rechtsstreit zweier Nachbarn.

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