Schutz von Dokumentarfilmen auch ohne „Schöpfungshöhe“

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs sind Sequenzen eines Dokumentarfilms selbst dann nach dem Urhebergesetz geschützt, wenn sie nicht als „persönliche geistige Schöpfung“ gelten, weil ihre Gestaltung nicht das erforderliche Mindestmaß an Gestaltungshöhe aufweist.