FICKEN ist gesellschaftsfähig – Marke für Getränke nicht sittenwidrig

Das Bundespatentgericht (BPatG) hat mit Beschluss vom 03.08.2011 – 26 W (pat) 116/10 – entschieden, dass die von der Beschwerdeführerin für Bekleidung und Getränke (Nizza-Klassen 25, 32 und 33) angemeldete Marke “FICKEN” entgegen der Auffassung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) nicht sittenwidrig und daher in das Markenregister einzutragen ist.

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