Werbung mit Festpreis irrefürend?

Das Oberlandesgericht Hamm hatte zu entscheiden, ob ein Stromversorger mit Festpreisen werben darf, wenn diese Preisgarantie durch Sternchenhinweis relativiert wurde.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte zu entscheiden, ob ein Stromversorger mit Festpreisen werben darf, wenn diese Preisgarantie durch Sternchenhinweis relativiert wurde.