Filesharing: Wenn das Kind der Täter ist

Eine weitere BGH-Entscheidung zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei illegalem Filesharing ist ergangen. Der Bundesgerichtshof befasste sich dieses Mal mit der Frage, ob der Inhaber eines Familienanschlusses sein Kind “verraten” muss, wenn er weiß, dass das Kind die Urheberrechtsverletzung mittels einer Filesharing-Software begangen hat.
Filesharing: Computer des Ehegatten muss nicht untersucht werden

Den Inhaber eines Internetanschlusses trifft bei illegalem Filesharing im Verfahren eine sekundäre Darlegungslast. Ob es dem Anschlussinhaber zumutbar ist, den Computer seines Ehegatten im Hinblick auf die Existenz von Filesharing-Software zu untersuchen wurde nun vom Bundesgerichtshof entschieden.