Facebook darf Klarnamen verlangen

Facebook darf die Nutzung eines Facebook-Kontos unter einem Pseudonym verweigern. Das Unternehmen obsiegt in einem Eilverfahren gegen die Anordnung des Hamburgischen   Datenschutzbeauftragten, mit der es dazu verpflichtet wurde, die Nutzung des  Kontos unter einem Pseudonym zu ermöglichen.

Gekaufte Facebook Fans irreführend?

Darf sich ein Unternehmer Fans, “Follower” und/ oder “Likes” seiner Profile in sozialen Netzwerken kaufen oder handelt es sich dabei um eine Irreführung des Verkehrs und damit um eine wettbewerbswidrige Werbung? Diese Frage hatte das Landgericht Stuttgart im Rahmen eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden.

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