AdBlock Plus zulässig

Programme, die lästige Werbung auf Internetseiten unterdrücken, sind praktisch. Über deren Zulässigkeit gingen die Meinungen bislang auseinander.  Der BGH hat nun klargestellt, dass das Anbieten des Werbeblockerprogramms  AdBlock Plus nicht unlauter und damit zulässig ist.

ProSiebenSat1 kann Werbeblocker nicht verhindern!

Ist der Einsatz und Vertrieb einer Werbeblocker-Software wettbewerbswidrig und verstößt als urheberrechtliche Verwertungshandlung gegen das Hausrecht eines TV-Senders? Dieser Rechtsauffassung war das Medienunternehmen ProSiebenSat1 Media AG und strengte eine Unterlassungsklage gegen das Software Unternehmen Eyeo GmbH an.

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