Weiterveräußerungsverbot für E-Books?

In der Regel erwirbt man an bezahlten Waren Eigentum und darf darüber frei verfügen. Das Oberlandesgericht Hamburg hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob bei dem Erwerb eines digitalen E-Book ebenfalls Erschöpfung eintritt oder ob man nur ein Recht erwirbt, das Buch zu lesen, es aber nicht weiterverkaufen darf.
Keyselling urheberrechtswidrig?

Grundsätzlich darf man erworbene Waren wegen dem Erschöpfungsgrundsatz jederzeit weiterverkaufen. Das Landgericht Berlin hatte jüngst zu entscheiden, ob dies auch für den Weiterverkauf von Softwareschlüsseln gilt, also ob der isolierte Verkauf von Produktschlüsseln für Computerspiele, das sog. „Keyselling“, eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Zulässigkeit des Handels mit gebrauchten Software-Lizenzen

Das Problem des Handels mit „gebrauchten“ Software-Lizenzen hat in letzter Zeit vermehrt die deutschen Gerichte beschäftigt. Das relativ neue und attraktive Geschäftsmodell beeinträchtigt das Urheberrecht und nicht zuletzt auch das Vergütungsinteresse der Hersteller, weshalb diese regelmäßig bemüht sind, dem Problem durch entsprechende Einschränkungen in den Lizenzbestimmungen beizukommen. Die Wirksamkeit solcher Vereinbarungen hängt dabei maßgeblich vom […]
Unzulässiger Handel mit gebrauchten Software-Lizenzen

Lizenzen vom ursprünglichen Lizenzinhaber und die Weiterveräußerung an einen Dritten verletzt die Urheberrechte des Softwareherstellers. Der Hersteller (Urheber) einer Software kann die Verfügungsbefugnis hinsichtlich des eingeräumten Nutzungsrechts wirksam mit dinglicher Wirkung dahingehend einschränken, dass dieses nicht weiter abgetreten werden kann. Dem steht auch eine etwaige Unwirksamkeit dieser Vertragsklausel nach AGB-Recht nicht entgegen.