Inanspruchnahme der Priorität einer Patentanmeldung

Bei der Anmeldung eines europäischen Patents kann das Prioritätsrecht einer vorangegangenen Anmeldung in Anspruch genommen werden, wenn beide „dieselbe Erfindung“ betreffen. Der Bundesgerichtshof hatte nun darüber zu entscheiden, inwieweit Verallgemeinerungen in einer Nachanmeldung zulässig sind, ohne den Offenbarungsgehalt der Prioritätsanmeldungen zu überschreiten.