“Energy & Vodka” ist zulässige Produktbezeichnung

Was muss man von einem Getränk halten, das “Energy  & Vodka” heißt? Geht man davon aus, dass das Getränk positive Nährwerteigenschaften besitzt und eine anregende, stimulierende Wirkung auf den eigenen Organismus hat? Verstößt die Bezeichnung gegen die Health-Claims-Verordnung? Hierzu hat der BGH in seinem am 09.10.2014 verkündeten Urteil Stellung genommen.