Empfehlungswerbung als Spam wettbewerbswidrig?

Das Landgericht Berlin musste in der Berufungsinstanz die Frage entscheiden, ob es sich bei durch Freunde versendeter Einladungs-E-Mail für ein Online-Shoppingportal mangels Einwilligung des Email Empfängers um wettbewerbswidrige Spam Nachrichten handelt, welche dem Portalbetreiber im Rahmen der Störerhaftung zugerechnet werden muss, oder ob eine Empfehlungswerbung durch Freunde keiner vorherigen Erlaubnis bedarf.