Filesharing: Wenn das Kind der Täter ist

Eine weitere BGH-Entscheidung zur Haftung des Internetanschlussinhabers bei illegalem Filesharing ist ergangen. Der Bundesgerichtshof befasste sich dieses Mal mit der Frage, ob der Inhaber eines Familienanschlusses sein Kind “verraten” muss, wenn er weiß, dass das Kind die Urheberrechtsverletzung mittels einer Filesharing-Software begangen hat.
Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger Familienangehöriger

Haftet der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht? Der Bundesgerichtshof sagt: Nein!