Werbung mit durchgestrichenen Preisen erlaubt?

Der für Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, ob eine Werbung mit hervorgehobenen Einführungspreisen, denen höhere durchgestrichene Preise gegenübergestellt wurden, irreführend und damit wettbewerbswidrig ist.