Panoramafreiheit bei in Architekturmodell integrierter Fotografie?

Durch die sog. Panoramafreiheit ist es in Deutschland jedem möglich, urheberrechtlich geschützte Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, bildlich wiederzugeben, sofern nicht andere Rechte entgegenstehen. Eine Erlaubnis des Urhebers bedarf es hierzu nicht. Gilt dies auch, wenn Fotografien von entsprechenden urheberrechtlich geschützten Werken in Architekturmodelle integriert und diese wiederum fotografiert […]